Unterstützung im Alltag
Die ältere Person ist zwar selbständig und viele Tätigkeiten macht selbständig, aber sie ist schon außerstande, den Alltag alleine zu bewältigen. Die täglichen Pflichten zu realisieren ist oft große Herausforderung für die Älteren und Unselbständigen, die alleine oder weit von ihrer Familie leben.
Die Betreuerin in der Rolle der Haushaltshilfe übernimmt folgende Aufgaben:
Die Betreuerin in der Rolle der Haushaltshilfe leistet auch kleine Tätigkeiten aus dem Betreuungsbereich, wie Hilfe beim Toilettengang, Hilfe beim An- und Auskleiden, gemeinsame Spaziergänge.
Prüfen, bewerten und entscheiden Sie, welche Form der Betreuung Ihren Erwartungen entspricht!
Häufige Fragen
Die Seniorenbetreuerin kümmert sich um Ihren Haushalt, geht einkaufen, begleitet die pflegebedürftigen Personen im Alltag. Mehr über die Hausaufgaben können Sie hier lesen.
Ja, aber im minimalen Umfang, es geht nur um die Unterstützung z.B. beim An- und Auskleiden.
Nein, es ist verboten. Diese Aufgaben gehören zu den Pflichten der Betreuungskraft nicht.
Der Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage.