Kosten von Seniorenbetreuung und Betreuung vs Altersheim https://seniordaheim.de

Senior Daheim

Das Bild zeigt Logo der Firma Senior Daheim

Senior Daheim ist Ihr persönlicher Berater bei der Seniorenbetreuungsbranche. Wir verbinden Sie mit den Betreuungskräften, die legal beschäftigt sind. 

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger eine rund um die Uhr Betreuung benötigen, sind wir für Sie da. 

Wir vermitteln qualifizierte, liebevolle und erfahrene Pflegekräfte aus EU-Ländern.

Wir ermöglichen Ihnen auch Pflege in dringenden Fällen.

Möchten Sie genau wissen, wie viel legal beschäftigte Betreuungskraft kostet? 

Das erste Zeichen für die Legalität ist der Preis. Für eine legal angestellte Betreuungskraft sollten Sie durchschnittlich 2300 EUR zahlen.

In den monatlichen Kosten sind alle weiteren Gebühren wie Steuern, Krankenversicherung und Sozialabgaben bereits komplett enthalten. 

Die Kosten variieren, weil wir Ihnen eine individuelle Betreuung anbieten. Die Pflegekraft ist an Ihre Bedürfnisse angepasst und begleitet Sie bei allen notwendigen Aufgaben. Sie müssen überlegen, in welchem Bereich Sie Unterstützung brauchen.

Die Beratungskalkulation bereiten wir immer für Sie individuell. Die Preisanpassung ist von mehreren Faktoren abhängig, dazu benötigen wir von Ihnen den Betreuungsumfang kennenzulernen.  

Vielleicht brauchen Sie eine Haushaltshilfe zu haben oder benötigen Sie nur beim Einkaufen unterstützt zu werden? Sie können es auch überlegen, ob die Betreuungskraft Ihren Angehörigen bei den Arztbesuchen begleiten und damit Sie entlasten kann!

 

Nehmen Sie ein paar Minuten Zeit und beantworten Sie unseren kurzen Fragebogen. Anhand Ihrer Antworten bereiten wir für Sie individuelle und genaue Kostenkalkulation vor.

Kostenbeispiel für sog. „24-Stunden-Betreuung”

Er hat sich für eine 24-Stunde-Seniorenbetreuung durch eine polnische Pflegekraft entschieden. Diese kostet monatlich 2.690 EUR. Dem Pflegegrad entspricht der Zuschuss in Höhe von 545 EUR monatlich. 

Herr Reich kann auch 20% von der Einkommenssteuerzahlung des Seniorendienstleistungsbetrages absetzen. Somit kann Herr Reich bis 4.000 EUR pro Jahr steuerliche Entlastung bekommen.

Kosten
ab 2.690 Euro*
Pflegegeld - 545.00 Euro
Steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat - 333.33 Euro
Restbetrag für die „24 Stunden Pflege“ 1811.67 Euro

*Der Gesamtbetrag für die Betreuungsdienstleistungen ist von folgenden Faktoren abhängig: vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang, von gewünschten Deutschkenntnissen der Betreuungskraft und von Erwartungen bezüglich der Betreuungskraft. 

Zusätzliche Kosten und Leistungen

Feiertage und der doppelte Tagessatz: ​

  • Weihnachten (25.12, 26.12.)
  • Neujahr (1.01.)
    Ostern (Sonntag und Montag)

Reisekostenerstattung:

  • An- und Abreise der Betreuungskraft beträgt maximal bis 200 Euro

Zusätzliche Leistungen:

  • Führerschein +100 Euro
  • Haustierversorgung +60 Euro
  • zwei Personen:
    ohne Pflegebedarf:
    100 bis 200 Euro Aufpreis
    mit Pflegebedarf: 200 bis 400 Euro Aufpreis

Die Kostenkalkulation ist immer für Sie kostenlos und unverbindlich!

+4915166266774

Zuschüsse und Förderungen

Zuschüsse zur Verhinderungspflege 

Für diesen speziellen Bereich der häuslichen Seniorenbetreuung haben Sie die Möglichkeit bei den Krankenkassen die Kostenübernahme zu beantragen. Wenn Sie seit mindestens 6 Monaten durch Angehörige gepflegt werden und haben Sie mindestens Pflegegrad 2 festgestellt, haben Sie auch Anspruch auf Zuschuss, der jährlich max. 1612.00 beträgt.

Wenn Sie im selben Jahr keine Kurzzeitpflege verwendet haben, lässt sich auch dieser Zuschuss auf max. 2418 Euro im Jahr erhöhen.

PflegegradPG1PG2PG3PG4PG5
Seit 20170 Euro316 Euro545 Euro728 Euro901 Euro

Die steuerliche Entlastungsmöglichkeit – Sie können die Gesamtkosten in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr ansetzen und davon 20% absetzen, also maximal 4.000 EUR. Für Details sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Dies entspricht etwa 333 EUR monatlich. 

Das sollten Sie beachten!

Die Zuschüsse können nur einen Teil der tatsächlich bestehenden Kosten decken. Die Pflegebedürftigen müssen oft den zweiten Teil selbst finanzieren. Es kommt vor, dass Pflegeversicherungshilfe zusammen mit dem eigenen Einkommen nicht ausreichend ist, um alle Kosten zu decken. Was denn? Erinnern Sie bitte daran, dass Sie noch eine Möglichkeit haben! Sie können beim Sozialamt in Ihrem Kreis die Sozialhilfe als „Hilfe zur Pflege“ auch beantragen oder bei Pflegestützpunkten in Ihrem Kreis mehr erfahren!